Impressum

Handwerksmeister Christoph Rieser

Im Kunsthandwerkerhof
In der Bornwiese 4
56593 Obersteinebach

Telefon: +49 26 87 16 36
Telefax: +49 26 87 24 06
Internet: www.rieser-sattel.de
E-Mail: info@rieser-sattel.de

Zuständige Kammer:

Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz

Berufsbezeichnung:

Handwerksmeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:

Handwerksordnung (Zu finden im Bundesgesetzblatt I, Seite 3074 in der Fassung vom 24. September 1998)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 147970821

Haftungshinweis:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 24.03.2014)

Verkauf und Lieferung unserer Waren aus Goldschmiede und Sattlerei (Verkäufer) erfolgen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen und anders lautende Geschäftsbedingungen
des Käufers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

1. Preise

Die Preise des Verkäufers verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, gelten die Preise für Lieferung ab Werkstatt in Obersteinebach.

2. Zahlung

Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung sofort ohne jeden Abzug bei Abnahme zu leisten. Auf Wunsch des Käufers übersendet ihm der Verkäufer die verkaufte Ware. Die Kosten für Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.

3. Gewährleistung

Der Verkäufer leistet für die mangelfreie Beschaffenheit der Ware Gewähr nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Zur vertragsgemäßen Beschaffenheit gehört beim Kauf eines Sattels oder anderer Lederwaren, dass Leder als Naturprodukt natürliche Vernarbungen haben und Farbveränderungen unterworfen sein kann. Zudem kann das Leder auf Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen z.B. durch Ausblühungen reagieren. Diese Beschaffenheit des Leders stellt keinen Mangel dar. Bei Anfertigung und Lieferung eines Sattels nach Maß kann sich das Pferd nach dem Anmessen verändern. ( z.B. im Muskelaufbau und Fettgewebe, mithin auch die Sattellage durch verschiedene Einflussfaktoren wie beispielsweise Futterzustand, Gesundheit, Haltung oder durch namentlich bei jüngeren Pferden natürliches Wachstum, Einwirkungen des Reiters durch seinen Sitz und Satteln des Pferdes). Für die Passgenauigkeit des Sattels übernimmt der Verkäufer daher nur Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit, dass der Sattel dem aufgenommenen Maß entspricht. Zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten zeichnet der Verkäufer die Maße des
Pferdes im Zeitpunkt des Maßnehmens auf und archiviert sie. Änderungen eines noch nicht fertiggestellten, zum Probereiten ausgehändigten Sattels, oder aus Kulanzgründen vorgenommene kostenlose Änderungen eines fertiggestellten Sattels, wegen Veränderungen des Pferdes stellen keine Nachbesserung dar.
Bei späteren Nachpolsterungen oder Anpassungen des Sattels kann wegen der genannten möglichen Veränderungen des Pferdes oder seines Reiters, Gewähr nur dafür übernommen werden, dass der Sattel dem bei Bestellung der Änderung aufgenommenen Maß entspricht. Ansprüche auf Schadenersatz oder vergebliche Aufwendungen sind ausgeschlossen, sofern nicht dem Verkäufer
grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen wird. Gewährleistungsansprüche verjähren bei neuen Waren in zwei Jahren, bei gebrauchten Waren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Fehler, die auf unrichtige oder undeutliche Angaben des Käufers zurückzuführen sind, haftet der Verkäufer nicht. Warenrücksendungen werden nur nach entsprechender Absprache, unfrei an Verkäufer übersandte Pakete werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei Transportschäden hat der Käufer die Annahme der Ware zu verweigern und den Verkäufer unverzüglich zu informieren.

4. Eigentumsvorbehalt

Jede vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus derGeschäftsbeziehung beglichen hat. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware inkeiner Weise verfügen. Für den Fall, dass der Käufer eine vertragswidrige Verfügung vorgenommen hat, trittder bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitig erhaltene oder zu erhaltende Leistungen an dieStelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus seiner etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungenan den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zum Forderungseinzug ist der Käufer nichtermächtigt. Sollte die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Käufer gepfändet werden, hat dieser denVerkäufer sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls zu informieren.

5. Beschaffungsrisiko

Der Verkäufer übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko.

6. Garantien

Der Verkäufer übernimmt nur dann eine Garantie, wenn er dies ausdrücklich schriftlich mit dem Käufer vereinbart.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 56593 Obersteinebach. Gerichtsstand ist das hier zuständige Gericht.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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